Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (11/2006)
ZEM Solar GmbH, Golpaer Straße 112, 06791 Zschornewitz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Kunden (nachfolgend „Käufer“).
(2) Soweit nachfolgend von „Kaufleuten“ die Rede ist, sind damit jeweils sämtliche in § 310 Abs. 1 BGB genannten Personen gemeint, also Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Die AVB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
(4) Unsere AVB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers den Vertrag vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor unseren AVB.
§ 2 Vertragsschluss / Unterlagen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer vorher Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. Ein Vertrag kommt nach Eingang der verbindlichen Bestellung des Käufers erst mit unterzeichnetem und somit bestätigendem Angebot zustande. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Abgabe eines konkreten Angebotes angefordert hat. Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang unserer Leistung ist der Inhalt unserer Auftragsbestätigung.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt.
(3) Die der Angebotsanforderung oder Bestellung beigefügten Unterlagen des Käufers, wie Abbildungen, Zeichnungen oder Kalkulationen bleiben in seinem Eigentum. Sind diese Grundlage für die Erstellung und Ausarbeitung unseres freibleibenden Angebotes geworden, trägt allein der Käufer das insoweit enthaltene Fehlerrisiko.
(4) Zu unserem Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen oder Abbildungen, die Angabe von technischen Daten, die Bezugnahme auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln stellen nur dann spezielle Eigenschaftszusicherungen dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweiligen DIN-Normen, anderer einschlägiger technischer Regeln sowie innerhalb branchenüblicher Toleranzen zulässig. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen sowie Bedien- und Montageanleitungen sind nur annährend maßgebend und unterliegen der Änderung, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, die eine Änderung erforderlich machen und nicht vorhersehbar waren, soweit dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
(5) An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns die Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechte, an unseren Zeichnungen und Montageanleitungen die Urheberrechte vor. Nachbau oder die Weiterleitung an Dritte zur Nutzung sind untersagt.
(6) Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen- oder Schreibfehler und offensichtliche, sich aufdrängende Kalkulationsfehler sind für uns nicht bindend und lösen für den Käufer keine Ansprüche aus.
§ 3 Fernabsatzverträge / Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
ZEM Solar GmbH,
Golpaer Straße 112
06791 Zschornewitz
Tel.: (03 49 53) 2 65 95
Fax: (03 49 53) 2 65 91
E-Mail: solar@zem-solar.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
Wir bitten Sie Rücksendungen zu versichern und ausreichend zu frankieren um ein Strafporto zu vermeiden und die günstigste Versandart zu wählen. Wir werden Ihnen Ihre Portoauslagen umgehend zurückerstatten.
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Es besteht ferner nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht gilt auch bei Auslandslieferungen innerhalb der EU. Im Falle eines Widerrufs trägt jedoch grundsätzlich der Verbraucher die Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, es sei denn das dortige Verbraucherrecht regelt dies zwingend anders. Wir bitten um ihr Verständnis, dass bei Lieferungen außerhalb der EU kein Widerrufsrecht besteht.
§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Preise, ab Lager. Die Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer schließen die Kosten für Verpackung, Fracht-, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme nicht ein. Gegenüber Kaufleuten sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer insoweit maßgebend, als eine eventuelle Preiserhöhung auf Lohn- oder Materialkostenerhöhung beruhen.
(2) Alle Lieferungen erfolgen frei ab Werk, an dem sich auch der einheitliche Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag befindet. Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Mögliche Anlieferungen auf Baustellen oder andere Lieferorte müssen einzeln verhandelt werden und werden im Sinne des Endkunden über Handelspartner realisiert.
(3) Schecks oder Wechsel werden nur vorbehaltlich des Einganges und der endgültigen Gutschrift entgegengenommen. Alle Wechsel- oder Scheckspesen und Zinsen gehen zu Lasten des Käufers.
(4) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt der Anspruch auf eine angemessene dem Minderwert der Sache entsprechende Zurückbehaltung des Kaufpreises hiervon unberührt.
(6) Wir sind frei, unsere Forderung gegen den Käufer abzutreten.
(7) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht. Der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
§ 5 Lieferfrist / Lieferverzug / Abtretungsverbot
(1) Es gilt eine Mindestlieferzeit von 5 Wochen nach Vertragsabschluss. Abweichende Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Sie gelten als eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
(2) Die Lieferfristen beginnen erst, wenn uns vom Käufer zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder Ähnliches vorliegen oder nach Erledigung sonstiger für die Vertragsdurchführung wesentlicher Mitwirkungspflichten des Käufers. Für den Fall, dass der Käufer eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Sicherheitsleistung zu erbringen hat, beginnen Liefertermine und -fristen erst mit Eingang der vereinbarten Zahlung / Sicherheit bei uns.
(3) Bei Leistungsverzögerung durch höhere Gewalt, Aufruhr, Arbeitskampf oder Streik oder bei anderen, von uns nicht zu vertretenden und bei Vertragsabschluss unvorhersehbarer Hindernissen und Betriebsstörungen, die auf die Fertigung oder Ablieferung des Vertragsgegenstandes erheblichen Einfluss haben, verlängert sich die Lieferzeit um deren Dauer bis zur Behebung. Dies gilt auch, wenn solche Umstände beim Vorlieferanten eintreten und uns kein Vorsorge- oder Übernahmeverschulden trifft. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien ganz oder teilweise unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges sind in diesen Fällen mangels Verschuldens ausgeschlossen.
(4) Da die von uns angegebenen Lieferfristen grundsätzlich keine Fixangaben sind, ist uns bei deren Überschreitung eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Käufer darf Ansprüche aus einem mit uns abgeschlossenen Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten. Tritt der Käufer nach Auftragserteilung ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück oder nimmt die Ware nicht ab und erklären wir uns damit einverstanden, so verpflichtet er sich, einen angemessenen Ersatz für die entstandenen Aufwendungen, entgangener Gewinn und gezahlten Provisionen zu zahlen, in Höhe von 15% des Auftragswertes. Ist der Schaden im Einzelfall höher, behalten wir uns das Recht vor, den höheren Schaden geltend zu machen. Ist der Schaden im Einzelfall geringer oder gar Null, so kann der Käufer die Ersatzleistung bei entsprechenden Nachweisen auf den geringeren Betrag mindern oder ausschließen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritte auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(4) Ist der Käufer Kaufmann ist er berechtigt, die Liefersache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Gleiches gilt für Ersatzforderungen, die der Käufer für bzw. anstelle der Ware erhält (Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche). Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden / gestellten Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht anderes bestimmt ist.
(2) Offensichtliche Mängel (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferungen) hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für Kaufleute gilt darüber hinaus die Regelung der §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass auch versteckte Mängel nach deren Entdeckung spätestens innerhalb der 2 Wochenfrist anzuzeigen sind.
(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
(4) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu überlassen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(5) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache.
(6) Mahnungen und Nachfristensetzungen bedürfen der Schriftform.
§ 8 Haftung / Verjährung
(1) Soweit sich aus den AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz (Schadens- oder Aufwendungsersatz) haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Unter wesentlichen
Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Gegenüber Kaufläuten ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, außerdem der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden, begrenzt.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn wir aus sonstigen Gründen zwingend haften.
(4) Ist der Käufer Kaufmann wird die Verjährungsfrist für sämtliche Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Sache auf ein Jahr verkürzt. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen sowie nicht für Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Rechte des Käufers aus § 478 BGB.
§ 9 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
§ 10 Schriftformklausel / Rechtswahl / Gerichtsstand / Teilnichtigkeit
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AVB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Käufer Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
(4) Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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